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Mittelalterlicher Sex, Skandale und das Gesetz

Mittelalterlicher Sex und Skandal: Konsistorialgerichte und Moral im mittelalterlichen England

Im 21. Jahrhundert betrachten die meisten Menschen ihre intimen und sexuellen Beziehungen als eine private Angelegenheit. Im Mittelalter jedoch war die Trennung zwischen privaten und öffentlichen Bereichen im Leben von Männern und Frauen unschärfer. Die Mitglieder der Gemeinschaft beteiligten sich aktiv an der Gestaltung und Kontrolle des gegenseitigen Verhaltens, einschließlich des mittelalterlichen Sexes, durch öffentlichen Klatsch und Meldungen an die Obrigkeit, wenn unerwünschte Verhaltensweisen beobachtet wurden.

Das Gesetz regelte Sex und Ehe im Mittelalter genauso wie heute, aber es war viel stärker in einige der intimen Aspekte des persönlichen Lebens der Menschen involviert. Eine der öffentlichen Instanzen, in denen das Gesetz die Gerichtsbarkeit über das "private" Leben der Bürger beanspruchte, war das Konsistorialgericht, und die aus dem späten Mittelalter in England überlieferten Prozessakten enthalten eine Fülle von Geschichten, die die mittelalterliche Einstellung zu Sex, Skandalen und dem Gesetz beleuchten.

Konsistorialgericht der Kathedrale von Chester.

Konsistorialgericht der Kathedrale von Chester. (Joopercoopers / CC BY-SA 3.0)

Was waren die Konsistorialgerichte?

Das Rechtssystem im mittelalterlichen England war dem modernen insofern ähnlich, als es verschiedene Arten von Gerichten für verschiedene Arten von Fällen gab. Auf der einen Seite gab es die königlichen oder weltlichen Gerichte. Auf der anderen Seite gab es die Konsistorialgerichte, denen ein kirchlicher Richter aus der örtlichen Diözese vorstand. Die Zuständigkeit der kirchlichen Gerichte umfasste im Großen und Ganzen Fälle, die mit Sündhaftigkeit (einschließlich mittelalterlicher sexueller Handlungen wie Unzucht oder Ehebruch) oder mit den Sakramenten (einschließlich der Ehe) zu tun hatten, sowie Fälle, an denen Mitglieder des Klerus beteiligt waren.

Es gab zwei Haupttypen von Fällen, mit denen sich die Konsistorialgerichte befassten: Der erste Typ waren "kriminelle" Deliktsfälle, in denen jemand ein Vergehen gegen die Moral oder das Kirchenrecht gestand oder dessen angeklagt wurde. Die zweite Art ähnelte zivilrechtlichen Prozessen, in denen Kläger aus verschiedenen Gründen Klage erheben konnten, z. B., um Eheverträge durchzusetzen, Wiedergutmachung für Verleumdung oder Schadenersatz für die Verletzung eines Vertrages zu verlangen. Sexuelles Fehlverhalten konnte entweder als Vergehen oder als Zivilklage vor Gericht gebracht werden, oder es konnte auch vor den weltlichen Gerichten behandelt werden, je nach der Art des Einzelfalls.

Im Mittelalter regelte das Gesetz die intimen Aspekte des Privatlebens der Menschen weit mehr als heute.

Im Mittelalter regelte das Gesetz die intimen Aspekte des Privatlebens der Menschen weit mehr als heute. (Jean-Auguste-Dominique Ingres / CC BY 2.0)

Das In-und-Out von Sex in den Augen des Gesetzes

Nach modernem Recht gibt es nur wenige "Illegalitäten", wenn es um Sex geht, und diese sind auf Verstöße wie Vergewaltigung oder Inzest beschränkt. Im mittelalterlichen Recht gab es wesentlich mehr Kategorien von unerlaubtem Sex, vor allem im Rahmen der kirchlichen kanonischen Gesetze. Im Mittelalter galt Sex nur dann als legal, wenn er innerhalb der Ehe stattfand, mit der Absicht, ein Kind zu zeugen. Während Sex zwischen Unverheirateten als sündhaft galt, war es immer noch die am wenigsten anstößige Form von unerlaubtem Sex, die man betreiben konnte.

Während es für eine unverheiratete Frau gesellschaftlich inakzeptabel war, Sex zu haben, da ihre Ehre und ihr Wert durch ihren sexuellen Leumund definiert wurden, wurde von Männern erwartet, dass sie ein gewisses Maß an vorehelichem Sex praktizierten. Sexuelle Eroberung verbesserte den Status und das Ansehen eines Mannes, anstatt es zu schädigen. Dennoch war vorehelicher Sex nicht das schlimmste Verbrechen gegen die Moral, das man begehen konnte - Ehebruch, Inzest und Sex mit einer Nonne galten als sündiger, besonders Inzest zwischen Blutsverwandten oder Verwandten durch Heirat.

Sex zwischen Klerikern oder Kirchenmännern und ihren Gemeindemitgliedern wurde ebenfalls als schweres Vergehen angesehen, da Kirchenmänner von den kanonischen Gesetzen als "Väter" ihrer geistlichen Herde definiert wurden und daher "geistliche Verwandtschaft" mit den Mitgliedern ihrer Glaubensgemeinschaft teilten. In diesen Fällen schloss die Definition von Inzest auch die geistliche Verwandtschaft ein.

Auch das Alter der Einwilligung war im Mittelalter unterschiedlich. Während Sex mit einem Minderjährigen unter 16 Jahren in den meisten modernen westlichen Gesellschaften illegal ist, konnten Kinder im Mittelalter bereits mit 7 Jahren eine vorläufige Einwilligung geben. Das Alter der vollen Zustimmung lag bei 14 Jahren, aber Mädchen ab 12 Jahren konnten im Falle eines Ehevertrags legal ihre Zustimmung geben. Es war jedoch für die meisten Mädchen unüblich, so jung zu heiraten, es sei denn, sie gehörten zum Adel oder zur herrschenden Klasse.

Wie in den meisten landwirtschaftlich geprägten Gesellschaften neigten die Menschen im mittelalterlichen England dazu, in ihren späten Teenagerjahren oder Anfang 20 zu heiraten und nach der Heirat mehrere Kinder zu bekommen. Die Sterblichkeitsrate sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern war viel höher als heute, sodass man es sich nicht leisten konnte, zu lange zu warten, um zu heiraten oder eine Familie zu gründen, zumal eine Geburt mit zunehmendem Alter der Frau immer gefährlicher wurde.

Unter dem Begriff der "Ehe-Schuld" waren verheiratete Menschen im Mittelalter gezwungen, Sex mit ihrem Ehepartner zu haben, wann immer er oder sie es verlangte.

Unter dem Begriff der "Ehe-Schuld" waren verheiratete Menschen im Mittelalter gezwungen, Sex mit ihrem Ehepartner zu haben, wann immer er oder sie es verlangte. (Echte Kreuzzüge Geschichte / Youtube)

Sex in der Ehe: Die Eheschuld

Verheiratete Menschen im Mittelalter waren verpflichtet, mit ihrem Ehepartner Sex zu haben, wann immer er oder sie es verlangte.,Dieses Konzept war als "Eheschuld" bekannt, aufgrund der Auffassung, dass sich die Ehepartner gegenseitig den Geschlechtsverkehr "schuldeten". Die Kirche lehrte, dass Sex als reines Mittel zum Zweck der Zeugung von Kindern betrachtet werden sollte, erlaubte aber eine gewisse Freiheit in der Art und Weise, wie Menschen Sex haben konnten, die innerhalb des Moralkodex des Christentums noch als akzeptabel angesehen wurde.

Theologen und Kirchenphilosophen des Mittelalters waren sich im Allgemeinen einig, dass sexuelles Vergnügen sowohl für Männer als auch für Frauen notwendig war, um ein Kind zu zeugen, da man davon ausging, dass Frauen beim Sex auf ähnliche Weise ejakulieren wie Männer. Es wurde daher erwartet, dass beide Partner während einer mittelalterlichen sexuellen Begegnung versuchen würden, den anderen zu befriedigen. Es gab jedoch Grenzen, wie dieses Vergnügen erreicht werden konnte. Bestimmte Handlungen galten als sündhaft, selbst wenn sie zwischen einem verheirateten Paar vollzogen wurden, und wurden als "Unzucht" angesehen.

Wenn ein Mann nicht in der Lage war, Sex mit seiner Frau zu haben und somit nicht in der Lage war, sich mit ihr fortzupflanzen, war es für die Frau rechtlich akzeptabel, die Scheidung einzureichen, wie im Fall von Alice Barbour gegen William Barbour in London 1490. Alice, die Klägerin, behauptete, ihr Ehemann William sei impotent und wollte die Ehe annullieren lassen. William wies die Behauptung jedoch zurück und sagte, er sei zum Akt fähig, begehre seine Frau aber einfach nicht, obwohl sie "fleißig danach verlangte".

Um den Fall zu klären, wurde ein ähnliches Verfahren wie bei anderen weltlichen Gerichten des Mittelalters angewandt, bei dem eine "Jury von Matronen" (in der Regel verheiratete Frauen in ihren 40er und 50er Jahren) den Penis des Mannes untersuchen sollte, um festzustellen, ob er impotent war oder nicht. Im Fall des armen William scheint es, dass Alices Behauptungen über Impotenz durchaus zutrafen. Eine Zeugin, eine gewisse Alice Nores, sagte Folgendes aus:

"William ist nicht in der Lage, Alice fleischlich zu lieben oder ein Kind mit ihr oder irgendeiner anderen Frau zu zeugen, weil, wie sie sagt, sein Penis schwarz ist, das heißt, schwarz und blau, und sie glaubt, dass sein Penis verbrannt wurde und dass er den vorderen Teil seines Penis verloren hat. Und sie sagt, dass er zum Zeitpunkt der Inspektion des Penis kaum die Länge eines Penis eines zweijährigen Jungen hatte."

Die Geschworenen waren sich einig, dass William seinen ehelichen Pflichten nicht nachkommen konnte. Alice Bawdwyn sagte aus, dass "er in ihrem Urteil impotent ist, weil er nicht die Länge von zwei Zoll hat und ein Teil davon [Text fehlt] und es ihr schien, dass er einen Teil seines Penis durch Feuer verloren hat." Zwei weitere Zeugen, deren Aussage in den Akten unvollständig ist, stimmten mit der Aussage von Alice überein. Obwohl der Ausgang dieses speziellen Falles nicht aufgezeichnet ist, hätte Alice Barbour nach dem Gesetz Anspruch auf die von ihr angestrebte Scheidung gehabt und es ist sehr wahrscheinlich, dass sie vom Gericht gewährt wurde.

Unter bestimmten Umständen konnte die Ehefrau eines impotenten Mannes natürlich nicht die Scheidung beantragen. Einen Fall vor die Konsistorialgerichte zu bringen, erforderte einen hohen Aufwand an Ressourcen. Der Prozess war ein teures Unterfangen und erforderte auch umfangreiche Kenntnisse des Gesetzes und der juristischen Prozesse. Für eine Frau, die nicht über die Mittel verfügte, die Scheidung einzureichen, mussten illegalere Lösungen gefunden werden.

Sex im Mittelalter war eine weitaus "öffentliche" Angelegenheit, wobei die Gemeinschaft und die Kirche die Zuständigkeit für intime Aspekte von Beziehungen und Ehe beanspruchten

Sex im Mittelalter war eine weitaus "öffentliche" Angelegenheit, wobei die Gemeinschaft und die Kirche die Zuständigkeit für intime Aspekte von Beziehungen und Ehe beanspruchten. (Public Domain)

Ehebruch und Unzucht im mittelalterlichen England

Für den größten Teil des Mittelalters wurde Ehebruch in denselben Begriffen definiert wie in der römischen Zeit: das heißt, jeder sexuelle Akt mit einer verheirateten Frau. Ein verheirateter Mann, der außerehelichen Sex hatte, wurde eher als Unzucht denn als Ehebruch angesehen, obwohl im späteren Mittelalter die Definition von Ehebruch auf verheiratete Männer ausgeweitet wurde. Während es für verheiratete Männer nicht grundsätzlich legal war, Sex mit anderen Frauen zu haben, war es bis zu einem gewissen Grad gesellschaftlich akzeptiert, da es als natürliche Tendenz der Männer angesehen wurde, zur sexuellen Sünde zu neigen.

Außerehelicher Sex für Frauen wurde jedoch allgemein verurteilt. Eine Frau, die Ehebruch beging, wurde in der Regel nicht als moralisch mangelhaft angesehen, sondern eher ihr Ehemann, da sein Versagen, die Untreue seiner Frau zu verhindern, als Zeichen für seine Unzulänglichkeit als Ehemann und die Vernachlässigung seiner Rolle als moralischer Führer seines Haushalts angesehen wurde. Natürlich gab es unterschiedliche Verhaltensnormen für die verschiedenen sozialen Klassen, und außerehelicher Sex war in den unteren Klassen, in denen Angelegenheiten wie Erbschaftsgesetze, Erbfolge und Blutlinien weniger wichtig waren, akzeptabler als in den elitären Klassen.

Interessanterweise galt es nicht als Zeichen von Ehebruch, wenn eine Frau schwanger wurde, während ihr Mann außer Haus war. Die Menschen des Mittelalters glaubten, dass Schwangerschaften viel länger andauern konnten als neun Monate. Im Mittelalter sollen Schwangerschaften bis zu mehreren Jahren gedauert haben! Das Gesetz schrieb auch vor, dass jedes Kind, das von einer verheirateten Frau geboren wurde, ihrem Mann gehörte, so dass man immer davon ausging, dass er für die Schwangerschaft verantwortlich war.

Eine unverheiratete Frau, die Sex hatte, war eine andere Sache. In diesem Fall hätte er ein schlechtes Licht auf das moralische Ansehen der Frau geworfen und sie damit weniger geeignet für eine Ehe gemacht. Junge Frauen waren in dieser Hinsicht besonders verletzlich, und vielen wurden ihre zukünftigen Heiratsaussichten von skrupellosen Männern zerstört, die sie mit falschen Versprechungen ins Bett lockten. Der Fall Alice Parker gegen Richard Tenwinter im Jahr 1488 in London ist ein gutes Beispiel dafür, wie ein solcher Prozess ablaufen konnte.

Alice verklagte Richard, um einen Ehevertrag zu erzwingen, der in Alices Schlafgemach geschlossen wurde, nachdem Richard sie angefleht hatte, ihn über Nacht bleiben zu lassen. Zunächst lehnte Alice seine Bitte ab, aus Angst, erwischt zu werden. Aber nachdem er sie bedrängt hatte, lenkte sie ein und stimmte zu: "Wenn ihr mich zu einer so guten Frau macht, wie ihr ein Mann seid, sollt ihr bei mir liegen." Richard antwortete: "Das werde ich", und so fühlte sich Alice, nachdem die Ehe geschlossen war, sicher, Richard zu erlauben, sie "fleischlich zu lieben", in dieser Nacht und in vielen anderen danach.

Verträge, Einverständnis und Empfängnis

Im Fall von Alice und Richard scheint er versucht zu haben, seine Zustimmung zur Ehe zurückzuziehen, obwohl er mündlich einen Vertrag mit Alice geschlossen hatte. Ein mündlicher Vertrag wurde als rechtlich bindend angesehen, vor allem, wenn die Verbindung vollzogen worden war. Es ist also wahrscheinlich, dass Alice ihre Klage gewonnen und Richard gezwungen hatte, sein Wort zu halten und damit zu vermeiden, dass ihr Ruf zerstört wurde.

Es war leider viel zu einfach, den Ruf einer Frau zu zerstören und ihre Heiratsaussichten auf praktisch null zu reduzieren, wenn man herausfand, dass sie vorehelichen Sex gehabt hatte, selbst wenn es gegen ihren Willen war. Die Gesetze in Bezug auf Vergewaltigung waren im Mittelalter unglaublich komplex, und Frauen wurde bei nicht-einvernehmlichen sexuellen Begegnungen nicht das gleiche Maß an rechtlichem Schutz geboten, das moderne Frauen erwarteten können.

Zum Beispiel gab es die Kategorie der Vergewaltigung in der Ehe im Mittelalter nicht, weil es das Konzept der Eheschuld gab, wonach eine Frau verpflichtet war, mit ihrem Mann Sex zu haben, auch wenn sie es nicht wollte. Für junge, unverheiratete Frauen, die vermutlich noch Jungfrauen waren, wurde nicht einvernehmlicher Sex nicht als Vergewaltigung, sondern als "Stuprum" (d.h. "Sex mit einer Jungfrau") eingestuft, und wenn der Täter für schuldig befunden wurde, musste er entweder das Mädchen heiraten oder Wiedergutmachung für sein Verbrechen zahlen. Die Wiedergutmachung würde an die Familie des Opfers gezahlt werden, nicht an das Opfer selbst, in Form einer Mitgift, die ihre Heiratsaussichten verbessern würde.

Ein Mann konnte jedoch seine Unschuld beweisen, wenn er nachweisen konnte, dass die Frau eingewilligt hatte. Im Falle eines Vergewaltigungsopfers, das schwanger wurde, wäre es für die Frau schwierig zu argumentieren, dass sie nicht eingewilligt hatte, weil im mittelalterlichen Glaubenssystem körperliches Vergnügen für eine Frau erforderlich war, um schwanger zu werden, und so würde man annehmen, dass eine Frau, die Sex genoss, dem Akt tatsächlich zugestimmt hatte und nicht vergewaltigt worden war. Es gab einige Auseinandersetzungen zwischen Theologen darüber, ob körperliches Vergnügen und geistiges Vergnügen dasselbe waren und ob beides gleichbedeutend mit Zustimmung war oder nicht, aber der weit verbreitete Glaube war, dass, wenn eine Frau schwanger wurde, sie unmöglich ein Opfer von Vergewaltigung gewesen sein konnte.

Obwohl viele der Gesetze, die Sex und Ehe im Mittelalter regelten, sich nicht so sehr von den modernen Gesetzen unterschieden, gab es doch ein paar krasse Unterschiede, besonders bei den Konsistorialgerichten, die von der Kirche geleitet wurden und sowohl weltlichen als auch kanonischen Gesetzen unterlagen. Es war eine Folge der Zuständigkeit des Kirchenrechts über die Moral, dass das Gesetz offenkundiger in das intime Leben und die Beziehungen der mittelalterlichen Menschen involviert war. Die Regelung von Dingen, die heute als Privatangelegenheiten gelten würden, wie Sex und Ehe, waren öffentliche Angelegenheiten, die nicht nur das Gesetz, sondern die gesamte Gemeinschaft betrafen. Die Verfügbarkeit von öffentlichen Aufzeichnungen wie diesen Fallprotokollen ist von unschätzbarem Wert, um die kuriosen Ins und Outs der Moral innerhalb der mittelalterlichen Gesellschaft zu verstehen. 

Oberes Bild: Sex und Ehe im Mittelalter waren eine weit weniger private Angelegenheit. Quelle: diter / Adobe Stock

Von Meagan Dickerson

Verweise

McCluskey, Colleen. 2007. "Eine ungleiche Beziehung zwischen Gleichen: Thomas von Aquin über die Ehe" in Geschichte der Philosophie Vierteljahr 24, Nr. 1.

McSheffrey, Shannon. Konsistente Datenbank. Konsistent: Zeugenaussage im spätmittelalterlichen Londoner Consistory Court. Verfügbar unter: http://www.consistory.cohds.ca/index.php

McSheffrey, Shannon. 2006 Ehe, Sex und Bürgerkultur im spätmittelalterlichen London. University of Pennsylvania Press.

Ort: London, Großbritannien

 

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Meagan Dickerson

Meagan ist eine postgraduierte Geschichtsschülerin, die ihren Studium in ihrem Heimatland Australien abgeschlossen hat. Sie studierte an der Modernen Geschichte und Literatur, während der sie mehrere Auszeichnungen gewann, darunter die Australian Federation of Graduate Women NSW North Shore Prize for History.... Lesen Sie mehr
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